Ordnung im Arbeitszimmer & Datenschutz
Ordnung im Arbeitszimmer & Datenschutz

Leistungen

externer Datenschutzbeauftragter

Aufgaben:

 

  • wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben und Pflichten eines eDSB nach Art. 37 DS-GVO, §§ 5, 38 BDSG für Unternehmen (bitte lesen!)
  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und der im Home Office arbeitenden Mitarbeiter nach der DS-GVO, BDSG, Kirchenrecht, Nebengesetze
  • Datenschutzschulungen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung der Auftragsverarbeitungen, Art 28 DS-GVO
  • Unterstützung bei der Festlegung und Ausgestaltung der technisch organisatorischen Maßnahmen
  • Regelwerke der Betriebe im Datenschutz  mit pflegen
  • Datenschutzmanagement
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Prüfung und Dokumentation datenschutzrechtlicher Themen
  • Unterstützung bei der Pflege der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
  • Betroffenenrechte und Unterstützung bei der Erteilung von Auskünften nach Art. 15 DS-GVO
  • Erstellung des Datenschutzberichts

 

Sollten Sie als ArbeitnehmerIn von zu Hause aus arbeiten dürfen, sollten Sie sich darüber klar sein, dass sich die Arbeit nicht gleich datenschutzkonform umsetzen lassen kann. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens reicht somit in das Homeoffice hinein.

 

Es ist ratsam, bei der Auswahl der geeigneten technischen organisatorischen Maßnahmen auch bei der Telearbeit oder Homeoffice-Arbeit den Maßnahmekatalog der iso 27001 auf der Basis IT-Grundschutz zu Grunde zu legen. Das heißt die Erarbeitung von Informationssicherheitsrichtlinien, die Erstellung eines Prozesshandbuchs und die Zertifizierung.

 

Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitgeber entsprechende Hard- und Software bereitstellt sowie eine sichere Verbindung zur Firma über einen VPN-Tunnel. Weiterhin werden die Transport- und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Passwortkriterien und die Trennung von privater und beruflicher Hard- und Software Beachtung finden.

"Bei mobilisierbaren Tätigkeiten sollte ein Recht auf Home Office eingeführt werden, sofern betriebliche Gründe nicht entgegen stehen." So lautet eine auf dem 71. Juristentag gefällte positive Entscheidung.

 

 

 

Hier finden Sie uns:

Ordnung im Arbeitszimmer
Jan Fischer
Hauptstr. 152a
44892 Bochum

Telefon: +49 +173 7368574

E-Mail:

fischer.bochum@me.com

 

Chaos ist die Ordnung, die wir nicht verstehen.

(Konstantin Wecker)

Geschenkgutschein

Sie können unsere Dienstleistungen auch gerne als Gutschein verschenken.

 

Wir sind gespannt auf Ihre individuellen Wünsche und Vorschläge!

 

ERLEDIGT

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Sie können nicht putzen, weil Sie zunächst die verstaubten Papierstapel abarbeiten oder aufräumen müssten..... Nebenbei hätten Sie schon lange gerne ein strukturiertes Arbeitszimmer.... FANGEN SIE AN - noch in diesem Frühjahr! Wir helfen IHNEN mit unserem Paket ERLEDIGT.

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© Jan Fischer