Aufgaben:
Sollten Sie als ArbeitnehmerIn von zu Hause aus arbeiten dürfen, sollten Sie sich darüber klar sein, dass sich die Arbeit nicht gleich datenschutzkonform umsetzen lassen kann. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens reicht somit in das Homeoffice hinein.
Es ist ratsam, bei der Auswahl der geeigneten technischen organisatorischen Maßnahmen auch bei der Telearbeit oder Homeoffice-Arbeit den Maßnahmekatalog der iso 27001 auf der Basis IT-Grundschutz zu Grunde zu legen. Das heißt die Erarbeitung von Informationssicherheitsrichtlinien, die Erstellung eines Prozesshandbuchs und die Zertifizierung.
Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitgeber entsprechende Hard- und Software bereitstellt sowie eine sichere Verbindung zur Firma über einen VPN-Tunnel. Weiterhin werden die Transport- und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die Passwortkriterien und die Trennung von privater und beruflicher Hard- und Software Beachtung finden.
"Bei mobilisierbaren Tätigkeiten sollte ein Recht auf Home Office eingeführt werden, sofern betriebliche Gründe nicht entgegen stehen." So lautet eine auf dem 71. Juristentag gefällte positive Entscheidung.